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152 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnEfG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (152)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben (Energieeffizienz-Richtlinie EED III) ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Für Rechenzentren soll es zukünftig Energieeffizienzstandards geben. Der TÜV-Verband hat sich im laufenden Verfahren für die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingesetzt und begleitet die Anwendung im Sinne unabhängiger Prüfstellen.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/7632 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
      3. BT-Drs. 20/7635 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bayerischer Müllerbund e.V. am 15.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.

    • Bereitgestellt von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14262 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
      2. BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Überarbeitung der europäischen Energy Taxation Directive (ETD) kann die Umsetzung des Green Deals der EU unterstützen, indem die Energiebesteuerung an den EU-Zielen für saubere Energie und Klimaschutz ausgerichtet wird und Anreize für Energieeffizienz geschaffen werden. Trotz der Anerkennung des Effizienzvorteils der Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber konventionellen Kraftwerken in der Energieeffizienzrichtlinie bleibt die ETD hinter der Förderung von „Energieeffizienz an erster Stelle“ zurück und räumt konventionellen Kraftwerken eine obligatorischen Steuererleichterung für die gesamten verwendeten Energieprodukte ein, während das für die effizienteren KWK-Anlagen nicht der Fall ist, was behoben werden muss.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      [Älterer Eintrag; einzelne Gesetze in folgenden Punkten separat aufgelistet] Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG

    • Bereitgestellt von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA setzt sich für eine aufwandsarme Umsetzung der Vorgaben EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht ein, um eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte zu gewährleisten. Ziel des VDA sind rechtssichere Schwellenwerte für Mindesteffizienzstandards (MEPS), angemessene Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie ein standortübergreifendes Pooling der Anforderungen. Auf nationale Verschärfungen der EU-Anforderungen sollte verzichtet werden. Die Solarpflicht sollte im Rahmen sogenannter Photovoltaik-Konten aufwandsarm ausgestaltet werden. Die Anforderungen aus GEG, WPG, EnEfG, EDL-G und EPBD sollten harmonisiert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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