Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

1.258 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.258)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verpflichtet gem. § 17d Abs. 1 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG..., ...Entflechtungsvorschriften (§§ 8 ff. EnWG) unzulässig. Die ÜNB ..., ...anbindungsverpflichtete ÜNB nach § 17d Abs. 1 EnWG entsprechend den Vorgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verpflichtet gem. § 17d Abs. 1 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG..., ...Entflechtungsvorschriften (§§ 8 ff. EnWG) unzulässig. Die ÜNB sind..., ...anbindungsverpflichtete ÜNB nach § 17d Abs. 1 EnWG entsprechend den Vorgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB Amprion, TenneT und 50Hertz stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verpflichtet gem. § 17d Abs. 1 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG..., ...Entflechtungsvorschriften (§§ 8 ff. EnWG) unzulässig. Die ÜNB sind..., ...anbindungsverpflichtete ÜNB nach § 17d Abs. 1 EnWG entsprechend den Vorgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verpflichtet gem. § 17d Abs. 1 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG..., ...Entflechtungsvorschriften (§§ 8 ff. EnWG) unzulässig. Die ÜNB sind..., ...anbindungsverpflichtete ÜNB nach § 17d Abs. 1 EnWG entsprechend den Vorgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zielt auf die Überführung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ab. Der BDI setzt sich für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Implementierung ein. So sollte eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung eingeführt sowie ein volldigitales Registrierungs-, Melde- und Nachweiswesen umgesetzt werden. Es sollten ferner zahlreiche Regelungen präziser gefasst werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...giewirtschaftsgesetzes (EnWG) bestmöglich harmonisieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...giewirtschaftsgesetzes (EnWG) bestmöglich harmonisieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Flexibilität (z.B. § 14a EnWG): gut Synergien durch ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzes i. S. d. § 3 Nr. 16 EnWG) angeschlossen sind und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2. Bundesrat und BMWK haben sich bereits zur Nutzung von Bioenergie als Flexibilitätsoption im Stromsektor bekannt. Wir fordern ein entsprechendes Bekenntnis der BuReg.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...„Durch die Änderung des EnWG sind die FNB erstmalig ...
Nach oben blättern