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261 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (261)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um inländische Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollte Deutschland im Rahmen der Gesetzesinitiative „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ für eine Ergänzung plädieren. Konkret sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vorzusehen, in denen die Umsätze im Mitgliedstaat über ein Meldesystem gem. Art. 271a, 271b MwStSystRL-E mitgeteilt werden. Auf diese Weise würde auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens im endgültigen Mehrwertsteuersystem, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, geschaffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG). § 13b UStG wird daher...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob sein..., ...Einschränkung des § 13b UStG Hintergrund Nach § 13b Abs. 10 UStG kann das Bundesministerium..., ...Ausnahmenkatalog des § 13b UStG durch diese Ermäch- tigungsvorschrift..., ...Tatbestandsliste des § 13b UStG können im Wege von Rechtsverordnungen..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... i. S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtig ist, auch für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich in Artikel 21 Nr. 4b eine Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bezieht. Der bpa befürchtet, dass dadurch Fortbildungen privater Träger womöglich künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten, da sie bei der Befreiung nicht ausdrücklich genannt werden. Dieses hätte fatale Auswirkungen auf die privaten Träger und damit auch auf die Fachkräftesituation in der Pflege insgesamt. Deswegen spricht sich der bpa dafür aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung auch für Fortbildungen gelten soll, die von privaten Trägern erbracht werden.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der Anwendung von § 2b UStG aus. Zudem wird eine praxisgerechte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektronischer Rechnungen gemäß § 14 UStG, bleibt damit ungeklärt..., ...E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG Anwendung findet. Soweit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung bzw. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 14 UStG auf Vorsorgeleistungen wie die Einlagerung von Stammzellen zur zukünftigen therapeutischen Nutzung. Wir wollen einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems leisten. Obwohl FamiCord Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es daher, dass die FamiCord Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen schwere Krankheitsverläufe abwenden kann.

    • Bereitgestellt von: FamiCord AG am 10.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfolgen. Diese Vorschrift...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13 des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 1 HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (3) 1 Nr. 4 AO..., ...(1) HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (1) AO) ergibt..., ...(1) HGB, §§ 14b und 26a UStG und § 147 (1) AO Zudem..., ...werden. § 18 (2) und § 19 UstG sowie § 141 (1) AO - Reduktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen ...
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