Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 8 lit. h) UStG, die Verwaltung durch ..., ... (vgl. § 4 Nr. 8 lit. e UStG „ausgenommen die Verwahrung..., ...Investmentfonds in § 4 Nr. 8 lit. h) UStG sollten daher Altersvorsorgedepots..., ...Vorschlag für § 4 Nr. 8 lit. h) UStG “die Verwaltung von Organismen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
E-Rechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Einführung von E-Rechnungen für Immobilienverwalter und die von Ihnen verwalteten Gemeinschaften sinnvoll gestalten.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...spricht, dass § 4 Nr. 13 UStG gerade als Ausnahme regelt..., ...Vorliegens von Umsätzen i. S. d. UStG eine Steuerbefreiung gilt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Umsatzsteuergesetzes (UStG) enthalten sein. Ausweislich..., ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen wären. Sollten..., ...möglichen Steuer nach § 14c UStG sollte unbedingt auf eine..., ...14 Absatz 1 Satz 3 und 6 UStG und eines Belegs nach §..., ...gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG muss u.a. der vollständige..., ...gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG aufzunehmenden Daten würde..., ...entspricht § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG besagt: “Das strukturierte..., ...als auch mit § 14 Abs. 4 UStG unvereinbar ist. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fairer Wettbewerb zwischen Privat- und Staatswirtschaft
Bundesgesetze schaffen für Kommunen einen Anreiz, hochkomplexe Rechtskonstruktionen für eine sogenannte „Interkommunalen Zusammenarbeit“ (IKZ) aufzusetzen. Solche IKZ bedeuten vor Ort konkret, dass zuvor häufig erfolgreich privat erbrachte Dienstleistungen verstaatlicht werden. Der BDE wirbt dafür, den Rechtsrahmen (Bund und EU) so auszugestalten, dass er einem ordnungspolitisch nicht gewollten Verstaatlichungstrend in deutschen Kommunen Einhalt gebietet.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zusammenarbeit gemäß § 2b UStG. Während private Unternehmen..., ...steuerlichen Vorteilen nach § 2b UStG schafft erhebliche Marktvorteile..., ...interkommunale Zusammenarbeit (§ 2b UStG) abzuschaffen, - vergaberechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu E-Rechnung und Meldesystem
Forderungen zur Einführung eines nationalen bzw. europaweiten Meldesystems auf Basis der E-Rechnung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnungsberichtigung (§ 17 UStG) festgehalten werden. ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen: ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen)...., ...verzichtet wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Petitum: Der letzte..., ...Steuerfreiheit (§ 9 Abs. 1 UStG) über eine umsatzsteuerpflichtige..., ...Rechnungspflichtangaben i. S. d. §§ 14, 14a UStG betreffen. Denn nur diese..., ...entsprechend § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Annahme einer –..., ...nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG geforderten Angaben insgesamt..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG, beispielsweise aufgrund..., ...Bemessungsgrundlage gemäß § 17 UStG vorliegt und wann stattdessen..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG sind alle im Voraus vereinbarten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxisgerechter Anwendungsregelungen für die elektronische Rechnung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die elektronische Rechnungsstellung sind mit der derzeit in den Betrieben vorhandenen digitalen Infrastruktur nicht erfüllbar und müssen an die Prozesse und den Stand der Digitalisierung in den Betrieben angepasst werden. § 31 UStDV muss auch für Rechnungen in elektronischer Form gelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnungsberichtigung (§ 17 UStG) festgehalten werden. ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen: ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen)...., ...verzichtet wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Petitum: Der letzte..., ...Steuerfreiheit (§ 9 Abs. 1 UStG) über eine umsatzsteuerpflichtige..., ...Rechnungspflichtangaben i. S. d. §§ 14, 14a UStG betreffen. Denn nur diese..., ...entsprechend § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Annahme einer –..., ...nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG geforderten Angaben insgesamt..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG, beispielsweise aufgrund..., ...Bemessungsgrundlage gemäß § 17 UStG vorliegt und wann stattdessen..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG sind alle im Voraus vereinbarten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwellenwerte des § 19 UStG: 25.000 € für das vorangegangene..., ...Schwellenwerte i.S.d. § 19a UStG überschritten würden, ist..., ... Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG; Abschn. 12.9 UStAE). Dementsprechend..., ...Entsprechend der Idee des § 23a UStG könnte davon eine gedachte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 6a, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG –Folgeänderung i.Z.m. der..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Aus..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG trägt diesem Gedanken Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG) Die Frage, welche Bildungsleistungen..., ...Neuregelung des § 4 Nummer 21 UStG zunächst zurückzustellen..., ...Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nummer 4a UStG) Im Referentenentwurf ..., ...Umsatzsteuerlagerregelung“ nach § 4 Nummer 4a UStG mit Blick auf die mutmaßlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für dieses Vorhaben ist die Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Entwurf des BMF-Schreibens zu einer Reihe von Fragen aus der Anwendungspraxis Stellung genommen wird, u. a. im Hinblick auf das Recht zum Vorsteuerabzug und den Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Das IDW regt an, einige Klarstellungen vorzunehmen. Dies betrifft u.a. die Ausführungen im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den Rechnungsformaten, zum Umfang und der Übermittlung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auf § 14 Abs. 3 Satz 4 f. UStG aufzunehmen, wonach das..., ...Betriebsstätte in den §§ 3a und 13b UStG aufzunehmen. Zudem könnte..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen. Wir regen an..., ...sich aus den §§ 14, 14a UStG ergebenen (formalen) Voraussetzungen...
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Zu Regelungsvorhaben: