Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024..., ...Gemeinwohl. Auch in § 4 Nr. 23 a UStG sollte die Steuerbefreiung..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG für Bildungseinrichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Umsatzsteuergesetzes (UStG-E) Zu Nr. 6 – § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E Die bisherige Ungleichbehandlung..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neufassung von § 14c Abs. 2 S. 2 UstG-E lautet: „…das Gleiche..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 22 - § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG Mit der Änderung von § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG wird dem öffentlichen Sektor..., ...die Regelungen gem. § 2b UstG in Anspruch zu nehmen...., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 7 und 8 – § ..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E Für den Rechnungsempfänger..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 6a, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG –Folgeänderung i.Z.m. der..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Aus..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG trägt diesem Gedanken Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024
Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenbeiträgen steht § 2b Abs. 1 UStG ausdrücklich nicht entgegen..., ...werden. § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG bestimmt ausdrücklich, ..., ...auf dessen Vorgaben § 2b UStG beruht. Die Erhebung eines..., ...Systematik des § 2b Abs. 1 UStG verkennen. Entscheidend..., ... auf Grundlage des § 2b UStG aufgrund der unterschiedlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der Vorhaben im Jahressteuergesetz
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteuerabzug nach § 15 UStG bzw. eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu prüfen sein. Seitens..., ...Streichung § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Die Mehrwertsteuer soll..., ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 UStG eingeführt. Diese Regelung..., ...gem. § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG obsolet werden, weil dann..., ...Petitum: § 6 Abs 3a Satz 2 UStG sollte nicht gestrichen..., ...Abs. 3a Satz 1 Nummer 3 UStG sollte unbedingt wie vorgesehen..., ...des Absatzes 1 Satz 1 UStG hinzu. Unabhängig von der..., ...sieht § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E eine unverzügliche Anzeigepflicht..., ...Erklärungsverfahrens nach § 2c UStG-E und den damit verbundenen..., ...Gesetzentwurf Zu § 2c Absatz 1 UStG-E – Konstitutive Erklärungserfordernisse..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Zu § 2c Absatz 2 und 3 UStG-E – Korrektur- und Rückabwicklungsverfahren..., ... des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E ist notwendig. Um mehr..., ... gem. § 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) und Haftungsregelungen (z. B. § 2c Abs. 5 UStG-E) gesichert werden kann...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Schwerpunkt: Änderung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Verrechnungsmodells beim Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Bereitgestellt von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu Art. 14 Nr. 3, § 2c UStG-E, Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen..., ... Zinslaufs (§ 2c Abs. 4 UStG E), die unbillige Belastungen..., ...der Einführung des § 2c UStG im Jahr 2026 sollte zum..., ... des § 2c Abs. 1 Satz 1 UStG-E („gilt nicht als Unternehmer..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 1 UStG E dahingehend klarstellend..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG E dahingehend klarzustellen..., ...AO in § 2c Abs. 2 Satz 2 UStG E klarstellend zu präzisieren..., ...Antrag nach § 2c Abs. 3 UStG E näher zu konkretisieren..., ...Haftungsregelung in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG E klarer zu konturieren..., ...Die in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E vorgesehene verschuldensunabhängige...
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Zu Regelungsvorhaben: