Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

266 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (266)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine intelligente Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Energieversorgungssicherheit. Ziel ist ein effizienter, entbürokratisierter und krisenfester EU-Rahmen, der die bestehenden Verantwortlichkeiten von Energieunternehmen, Mitgliedstaaten und EU respektiert und stärkt. Der BDEW lehnt eine Zentralisierung auf EU-Ebene ab und spricht sich gegen eine sektorübergreifende Verordnung aus. Er fordert stattdessen sektorbezogene Regelwerke unter Wahrung nationaler Besonderheiten. Vorgaben zur Wasserstoff-Versorgungssicherheit sollten derzeit nicht eingeführt werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert praxistaugliche Änderungen an der Umsetzung der RED III in nationales Recht, insbesondere in das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB). Er setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene Windenergiegebiete ohne vollständige Neuplanung zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet werden können. Der BDEW kritisiert die vorgesehenen Regelungen als unionsrechtlich überschießend und fordert klare, europarechtskonforme Leitplanken für Planänderungsverfahren, die den Planungsaufwand reduzieren, Doppelprüfungen vermeiden und Investitionssicherheit schaffen. Zudem fordert der BDEW die Möglichkeit, dass Vorhabenträger das Verfahren zur Umwidmung selbst anstoßen können.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine investitionsfreundliche und praxisnahe Ausgestaltung des Digital Networks Act (DNA), die nationale Besonderheiten berücksichtigt. Vorgaben zur Netzregulierung, Frequenzvergabe und Marktstruktur müssen flexibel umsetzbar sein, um Wettbewerbsvielfalt, Glasfaserausbau und Netzresilienz nicht zu gefährden. Der BDEW spricht sich gegen regulatorisch begünstigte Marktkonzentration und für einen fairen Zugang zu Mobilfunknetzen auf Vorleistungsebene aus. Eine Harmonisierung von Zugangsprodukten darf die Geschäftsmodelle regionaler Betreiber nicht unterminieren.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
Nach oben blättern