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175 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KSG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (175)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2025

      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ist dabei in § 2 Nr. 9 KSG als das Gleichgewicht zwischen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) CEER (2018) Council ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten sowie Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5 °C zu begrenzen. Gemäß § 3 Absatz 2 des KSG muss Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten sind hierfür unverzichtbar.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der „RL zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch KSVs (FRL KSV)“ sowie der damit verbundenen Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Das Ziel ist es, die Zielgenauigkeit dieses Instruments für die Industrie zu optimieren. Konkret wird darauf hingewirkt, dass die technischen und ökonomischen Spezifika von Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) – insbesondere die Berücksichtigung von Infrastrukturkosten für den Transport und Validierung von CCU-Verwertungspfaden–in den Förderkriterien und Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge (CCfD) sachgerecht abgebildet werden, um Investitionssicherheit für die Dekarbonisierung großindustrieller Anlagen zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet in § 9 Abs. 1 die Bundesregierung, spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Darin legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie sektorübergreifend zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ergreifen wird. Den Klimazielen zufolge ist Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Klimaschutzprogramm ist die nationale Strategie zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 und trägt darüber hinaus auch zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der europäischen Klimaschutzverordnung bei. Begleitend zur derzeit laufenden Arbeit am Klimaschutzprogramm lädt das BMUKN als federführendes Ressort ab heute Länder, Kommunen sowie ein breites Spektrum an Wirtschaftsverbänden, zivilgesellschaftlichen Verbänden und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 03.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms des BMUKN so zu ändern, dass rechtlich verbindliche Klimaziele und sektorale Transformationspfade mit wirksamen Instrumenten hinterlegt werden: konsequente CO2-Bepreisung mit sozialer Rückverteilung (Klimageld), Abbau klimaschädlicher Subventionen; Förder- und Finanzierungsprogramme für erneuerbare Energien, Effizienz und klimaneutrale Schlüsseltechnologien sowie verbindliche Klima- und Gemeinwohlkriterien in öffentlicher Beschaffung, Besteuerung und Kreditvergabe (z. B. auf Basis einer Gemeinwohl-Bilanz).

    • Bereitgestellt von: Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung wird bis März 2026 ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 beschließen. Zukunft Fahrrad hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren des Bundesumweltministeriums effektive Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bundesregierung fragt danach, welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen in den verschiedene Sektoren dabei helfen können, die Klimaziele sicher zu erreichen. Außerdem fragt die Bundesregierung danach, welche Anreize helfen könnten, Investitionen in die Klimaneutralität zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 05.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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