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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Art115V"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zur fiskalischen Nachhaltigkeit und den Auswirkungen der aktuellen Schuldenbremse auf notwendige Zukunftsinvestitionen. Beitrag zur Entscheidung über eine mögliche Reform der Schuldenbremse durch fundierte Analysen der makroökonomischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Zinskosten und Wirtschaftswachstum. Impuls für die Einführung einer ökonomisch sinnvollen Schuldenregel, die eine nachhaltige Finanzierung von Infrastruktur, Dekarbonisierung und Verteidigung ermöglicht. Quantifizierung des zusätzlichen fiskalischen Spielraums durch Anpassung der Schuldenregel an europäische Fiskalstandards. Politikvorschläge zur Reduktion der zunehmenden Komplexität der für Deutschland geltenden Fiskalregelungen.

    • Bereitgestellt von: Dezernat Zukunft e.V. am 23.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform der Berechnungsweise der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse mit dem Ziel, die ihr zugrundeliegende Systematik an anerkannten politischen Zielen der Vollbeschäftigung im Arbeitsmarkt zu orientieren und so zusätzlichen fiskalischen Spielraum zu schaffen, welcher sowohl zur Schließung von Haushaltslöchern als auch zur Finanzierung struktureller volkswirtschaftlicher Herausforderungen (Dekarbonisierung, Zeitenwende etc.) genutzt werden kann.

    • Bereitgestellt von: Dezernat Zukunft e.V. am 14.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
      2. BT-Drs. 20/15117 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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