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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (36)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder‐ und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) wurde von der Bundesregierung vorgelegt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es soll sicherstellen, dass das Sozialleistungssystem, insbesondere das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ziel ist es, eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, ohne sie nach Behinderungen zu kategorisieren.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Ziel ist es, die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII so zu gestalten, dass sowohl gemeinsame als auch bedarfsspezifische Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gleichrangig berücksichtigt werden. Der BeB fordert die Festlegung inklusiver Leistungsgrundsätze, klare Rahmenbedingungen im Leistungserbringungsrecht sowie die Sicherstellung spezifischer Angebote zur Wahrung individueller Teilhabebedarfe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bisherigen "Verschiebebahnhöfe" für KJ mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund zweier getrennter Leistungskataloge sind unhaltbar. Daher wird der GE begrüßt. Die Verschiebung von psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie im SGB V hin zu SGB VIII finanzierten Psychotherapien wird kritisch gesehen. Eine Trennung von Stellungnahmeerbringer und Leistungserbringer wird als essentiell betrachtet. Bei §38 c (3) wird empfohlen, "im Einzelfall" zu ersetzen durch "bei Notwendigkeit" o.ä. Auslandsmaßnahmen werden als "ultima ratio" angesehen, wobei geprüft werden sollte, ob währenddessen die Rechte der Patient:innen gewahrt bleiben. Hinsichtlich der Verfahrenslots:innen wird die Entfristung des § 10b SGB VIII-RefE begrüßt.

    • Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz; IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten, indem Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammengeführt und individuell gefördert werden. Die Bundesregierung möchte damit die gleichberechtigte Teilhabe, umfassende Förderung und ein inklusives Sozialleistungssystem für alle Kinder und Jugendlichen schaffen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder‐ und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

    • Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 08.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

    • Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 20.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

    • Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 20.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf* eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe an junge Menschen, insbesondere der ambulanten Leistungen in § 78a SGB VIII und damit die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zum Vereinbarungsabschluss im Bereich der ambulanten Leistungen und den Erhalt der Schiedsstellenfähigkeit, Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zur Bezahlung von tarifvertraglich vereinbarten Vergütungen und entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sowie die Weiterentwicklung des Vertragsrechts sowie die Regelung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für alle Leistungen im SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des KJHG. Sie fordern u.a. die Verankerung des Teilhabebegriffs in § 1 SGB VIII, die Sicherung der Fachstandards der Eingliederungshilfe, eine einheitliche Gerichtsbarkeit in der Sozialgerichtsbarkeit, die tarifliche Refinanzierung, die Beibehaltung der Schiedsstellenfähigkeit und die vollständige Integration der Leistungen der Eingliederungshilfe in das Vertragsrecht des SGB VIII. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-BRK.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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