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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (36)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes
Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder‐ und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Verbesserung der Leistungen zur inklusiven Jugendhilfe
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BR-Drs. 590/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) wurde von der Bundesregierung vorgelegt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es soll sicherstellen, dass das Sozialleistungssystem, insbesondere das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ziel ist es, eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, ohne sie nach Behinderungen zu kategorisieren.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Aktion Psychisch Kranke begrüßt das Anliegen des Referentenentwurfs über die Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe hinaus Verbesserungen bei der Leistungsgewährung und -erbringung durch die besondere Berücksichtigung der Spezifika der Lebensphase „Kindheit und Jugend“ und der Subjektstellung der betroffenen Kinder- und Jugendhilfe zu regeln.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14035
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe - (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14035
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. für bessere soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderungen
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Bundesverband evangelische Behindertenhilfe IKJHG
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Ziel ist es, die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII so zu gestalten, dass sowohl gemeinsame als auch bedarfsspezifische Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gleichrangig berücksichtigt werden. Der BeB fordert die Festlegung inklusiver Leistungsgrundsätze, klare Rahmenbedingungen im Leistungserbringungsrecht sowie die Sicherstellung spezifischer Angebote zur Wahrung individueller Teilhabebedarfe.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
Die bisherigen "Verschiebebahnhöfe" für KJ mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund zweier getrennter Leistungskataloge sind unhaltbar. Daher wird der GE begrüßt. Die Verschiebung von psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie im SGB V hin zu SGB VIII finanzierten Psychotherapien wird kritisch gesehen. Eine Trennung von Stellungnahmeerbringer und Leistungserbringer wird als essentiell betrachtet. Bei §38 c (3) wird empfohlen, "im Einzelfall" zu ersetzen durch "bei Notwendigkeit" o.ä. Auslandsmaßnahmen werden als "ultima ratio" angesehen, wobei geprüft werden sollte, ob währenddessen die Rechte der Patient:innen gewahrt bleiben. Hinsichtlich der Verfahrenslots:innen wird die Entfristung des § 10b SGB VIII-RefE begrüßt.
- Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz; IKJHG)
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
Die DGKJP hat sich im Vorfeld des Gesetzentwurfes für eine inklusive Lösung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt und u.a. einen gemeinsamen Leistungskatalog gefordert. Gleichwohl begrüßt sie, dass nun der Entwurf vorliegt, und sieht die dort gefundenen Lösungen als gangbaren Weg.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz; IKJHG)
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
Der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten, indem Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammengeführt und individuell gefördert werden. Die Bundesregierung möchte damit die gleichberechtigte Teilhabe, umfassende Förderung und ein inklusives Sozialleistungssystem für alle Kinder und Jugendlichen schaffen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder‐ und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts
Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Inklusive Umsetzung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz)
Die inklusive Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss bis 2028 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand erfolgen. SGB VIII und SGB IX sollen für die Anspruchsberechtigten zusammengeführt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 08.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 20.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Kindernetzwerk möchte die Bedarfe und Anforderungen der Inklusive Lösung SGB VIII Reform aus SIcht der Eltern einbringen. Es hat hierzu einen patzizipativen Prozess innerhalb seiner MItglieder gestartet und war am Beteiligungsprozess des BMFSFJ beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kindernetzwerk e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMFSFJ zum IKJHG
Ziel ist die vollumfängliche Berücksichtigung der Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im Rahmen der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII.
- Bereitgestellt von: Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS) am 13.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/59024
[alle SG hierzu]
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BT-Drs. 20/59024
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf* eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe an junge Menschen, insbesondere der ambulanten Leistungen in § 78a SGB VIII und damit die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zum Vereinbarungsabschluss im Bereich der ambulanten Leistungen und den Erhalt der Schiedsstellenfähigkeit, Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zur Bezahlung von tarifvertraglich vereinbarten Vergütungen und entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sowie die Weiterentwicklung des Vertragsrechts sowie die Regelung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für alle Leistungen im SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme der Fachverbände - RefEI KJHG
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des KJHG. Sie fordern u.a. die Verankerung des Teilhabebegriffs in § 1 SGB VIII, die Sicherung der Fachstandards der Eingliederungshilfe, eine einheitliche Gerichtsbarkeit in der Sozialgerichtsbarkeit, die tarifliche Refinanzierung, die Beibehaltung der Schiedsstellenfähigkeit und die vollständige Integration der Leistungen der Eingliederungshilfe in das Vertragsrecht des SGB VIII. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-BRK.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neusystematisierung, Rechtsvereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung im Sozialrecht
Für eine Reform des Sozialstaats sind Maßnahmen der Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung notwendig. Hierzu gehört insbesondere die Harmonisierung von Rechtsbegriffen innerhalb der jeweiligen Leistungssysteme sowie zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Geldleistungen sollten gebündelt und zusammengelegt werden. Empfohlen werden die Stärkung vernetzter Beratung und rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit, zentrale Anlaufstellen, proaktive Leistungsprüfung und -gewährung, die Sicherstellung des hierfür notwendigen Datenaustauschs, Reduzierung des Aufwands von Nachweispflichten ohne dabei die Mitwirkungspflichten zu reduzieren, Vereinfachung von Berichts- und Dokumentationspflichten und eine gute Gesetzgebung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.06.2025
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 3 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 11 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- SGB 14 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- WoGG [alle SG hierzu]
- BAföG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe...
-
Zu Regelungsvorhaben: