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147 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromVKG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (147)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen das StromVKG grundsätzlich ab und fordern -- im Einklang mit EU-Recht -- eine Betrachtung nachfrageseitiger Einsparmöglichkeiten vor der Ausschreibung neuer Kraftwerksleistungen.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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07.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme StromVKG – Novelle 2026 Stellungnahme..., ...R002226 Wir lehnen das StromVKG in der jetzigen Form ..., ...Großteil (66%) der nach §4 StromVKG für Ende dieses Jahres..., ...2022 1 Stellungnahme StromVKG – Novelle 2026 besonders..., ...Mittel). 2 Stellungnahme StromVKG – Novelle 2026 deutlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften
Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Vereinbarkeit des StromVKG mit den EUBeihilfevorschriften..., ...der Vereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften..., ...unbestritten, dass der im StromVKG niedergelegte Mechanismus..., ...der Vereinbarkeit des StromVKG mit den EUBeihilfevorschriften..., ...Industrie (CISAF) fällt. Die StromVKG kann daher nur dann als..., ...der Vereinbarkeit des StromVKG mit dem EU-Beihilferecht..., ...eingehende Bewertung des StromVKG (sowie seines Vorgängers..., ...Restkapazitäten (§§ 6 StromVKG) stützen sich vielmehr..., ... Kapazitäten über das StromVKG auszuschreiben. 2.2 ..., ...Punkt 341 KUEBLL). Das StromVKG-Memorandum (S. 80) gibt..., ...KUEBLL). Das Design des StromVKG bewirkt hingegen genau..., ...(§§ 12 (1) und 12 (4) StromVKG), bevor eine technische..., ... Ausschreibungen (§ 6 StromVKG) bewerben können, für..., ...Batteriespeicher (§ 50 (5) StromVKG). Bis zu zwei Drittel..., ...außerdem fest, dass das StromVKG durch sein günstiges ..., ...positiven Effekte des StromVKG, also des Beitrags zur..., ..., gegen die durch das StromVKG verursachten verzerrenden..., ...Wettbewerb und Handel. Das StromVKG erzeugt dabei insgesamt..., ...vorgeschrieben wird (§ 17 StromVKG) und ein klimaneutraler..., .... Dezember 2045 (§ 73 StromVKG) erforderlich ist, erfüllt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von Bahnstromkraftwerken für Ausschreibungen nach dem StromVKG
Klarstellung, dass Bahnstromkraftwerke, die direkt an das Bahnstromnetz angeschlossen sind, für Ausschreibungen nach dem StromVKG zugelassen sind. Auch sollten bestehende Standorte nutzbar sein. Die technischen Anforderungen sollten hinsichtlich der Systemdienstleistungen auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Kapazitätsgesetz, StromVKG) vom 27.04.2026 Einleitung..., ...begrüßen den Entwurf eines StromVKG und bedanken sich für..., ...DB begrüßt, dass nach StromVKG-E hinsichtlich des Netzanschlusses..., ...berechtigt sind, die nach § 8 StromVKG-E einen Anschluss an..., ...Erzeugungskapazitäten Nach § 12 Abs. 3 StromVKG-E sind Vorgaben hinsichtlich..., ...nutzbar ist, kann das StromVKG neue steuerbare Leistung..., ...DB internal Basis des StromVKG angeboten neuen Kapazitäten..., ... 12 Abs. 3 Nummer 1 StromVKG-E verankert werden, indem..., ... Kapazitäten nach dem StromVKG-E gegenüber der Beschaffung..., ...Momentanreserve nach § 16 StromVKG-E entfallen. Im Zweifel..., ...Vorgaben nach EnWG und StromVKG auch konfligierende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StromVKG - Aufnahme von instandgehaltenen Industriegasturbinen
Die MTU Aero Engines AG setzt sich dafür ein, dass für die Bereitstellung der neuen Kapazitäten zukünftig auch auf instandgehaltene Industriegasturbinen (IGTs, sogenannte "refurbished Engines") zurückgegriffen werden kann.
- Bereitgestellt von: MTU Aero Engines AG am 08.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konsultationsverfahren zum StromVKG Feld: Allgemeine Stellungnahme..., ... Kapazitätengesetzes (StromVKG), durch den marktbasierten..., ...erforderlich, dass das StromVKG technologie und lebenszyklusneutral..., ...Teilnahmevoraussetzungen / §§ 12–15 StromVKG Die Teilnahmevoraussetzungen..., ...die Zielgenauigkeit des StromVKG zu erhöhen. Feld: ..., ...Mindestinvestitionsschwellen / § 14 StromVKG Die Ausgestaltung von..., ...Lebenszyklusansatzes. Um das Ziel des StromVKG – eine wirtschaftliche..., ...Resilienzanforderungen / § 15 StromVKG Die Einführung von Resilienzanforderungen..., ...Technologieoption im Sinne des § 15 StromVKG anerkannt werden. ..., ...Wasserstoff Readiness / § 17 StromVKG Die Anforderungen an..., ...Präqualifizierung / §§ 27 ff. StromVKG Die vorgesehene zeitliche..., ...Abhängigkeiten. Die Öffnung des StromVKG für refurbished Aeroderivate...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sicherheitsleistungen – unter §§ 42 ff. StromVKG-E A. Keine Aussage ..., ...Sicherheitsleistungen unter §§ 42 ff. StromVKG-E Die Sicherheitsleistung..., ...Gebotswertes (vgl. § 43 StromVKG-E i.V.m § 64 Abs. 2 StromVKG-E) als auch die Ausgleichszahlungssicherheit..., ...vgl. § 44 Abs. 1 und 2 StromVKG-E i.V.m. § 80 StromVKG-E..., ...im Falle der § 42 ff. StromVKG-E unterscheidet sich ..., ...Zahlung, die unter dem StromVKG-E geleistet wird, ist..., ...der Anlage unter dem StromVKG-E sicherzustellen. Dieses..., ...Sinne der Zielsetzung des StromVKG-E sachgerecht und ausreichend..., ...Sicherheitsleistungen unter § 42 ff. StromVKG-E gehen deutlich über..., ...Konstellation unter § 42 ff. StromVKG-E unterscheidet sich ..., ...nicht. Auch un ter dem StromVKG-E erhält der Bieter zu..., ...Sicherheitsleistungen unter dem StromVKG a) Bemessung der Sicherheitsleistung..., ...Erreichung der Zielsetzung des StromVKG ist es weder erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitäten-Gesetzes (StromVKG)
Durch den Gesetzentwurf soll ein Investitionsrahmen geschaffen werden, um Investitionen in gesicherte Leistung sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten anzureizen. EFET D nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und hebt insbesondere positiv hervor, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dadurch wird eine Verzerrung des Kraftwerkseinsatzes vermieden. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen sorgt zudem für Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt verändern. Um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren, schlägt der Verband einige Änderungen bei der Ausgestaltung vor.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kraftwerksstrategie im StromVKG: Wichtiger Schritt, Händler..., ...Kapazitäten-Gesetzes (StromVKG) vom 27.04.2026 Berlin..., ...vorgelegte Entwurf des StromVKG ist ein wichtiger Schritt..., ...Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt..., ...die Abstimmung zwischen StromVKG und zukünftiger Netzentgeltsystematik..., ...Kapazitätsmechanismus erfolgt. Mit dem StromVKG erfolgt ein Eingriff ..., ... Es ist gut, dass das StromVKG eine kapazitätsbasierte..., ...Das Zusammenspiel von StromVKG und der Überarbeitung..., ...Vergütung wäre der im StromVKG vorgeschlagenen „Pay-as-bid...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VDE-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF DES BMWE ERFOLGTE AUF EINLADUNG - 05.05.2026 Der Entwurf greift stark in technische Detailregelungen ein und weicht von der üblichen Trennung zwischen Gesetz und Normung ab, was Innovation und Rechtssicherheit beeinträchtigen kann. §§15, 16 und 23 StromVKG sollten stärker über Normen bzw. dynamische Festlegungen (z. B. BNetzA) umgesetzt werden, um Flexibilität, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit zu sichern.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Kapazitätengesetz – StromVKG)“ VDE DKE Stellungnahme..., ... Kapazitätengesetzes (StromVKG) verfolgt das Ziel, durch..., ...Begriffsbestimmungen nach § 2 StromVKG hinzuweisen. In mehreren..., ...praktischen Umsetzung des StromVKG beitragen. Einzelanmerkungen..., ...ausgewählten Paragraphen § 15 StromVKG – Anforderungen an die Resilienz § 15 StromVKG normiert Resilienzanforderungen..., ...zu ermöglichen. § 16 StromVKG – Erbringung von Momentanreserve § 16 StromVKG legt konkrete technische..., ...jedoch in Bezug auf die StromVKG-Auktionen in 2026 nach..., ...zu ermöglichen. § 23 StromVKG – Ermittlung der Reduktionsfaktoren § 23 StromVKG regelt die Ermittlung..., ...Referentenentwurf des StromVKG leistet einen wichtigen..., ...beitragen, die Ziele des StromVKG dauerhaft und technologieoffen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kapazitätengesetz – StromVKG) Allgemeine Anmerkungen..., ...inkonsistente Zeitplan: Die StromVKG-Ausschreibungen starten..., ...Netzgelten sowie aus dem StromVKG. Ist eine zeitliche ..., ...zwischen AgNes-Prozess und StromVKG nicht möglich, sollte..., ...Förderung im Sinne des StromVKG ist. Denn hierüber werden..., ...müssen die Pönale nach dem StromVKG tragen. Daher ist gesetzlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der geplanten Ausschreibungsbedingungen im StromVKG
MIBRAG setzt sich im Rahmen der StromVKG-Konsultation für eine diskriminierungsfreie und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen ein. Zu diesem Zweck fordert MIBRAG die Abschaffung bzw. Anpassung von nachteiligen Bestimmungen (u.a. regionale Steuerung, Momentanreserve, Nichtrealisierungspönale).
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...parlamentarische Verfahren zum StromVKG Die Bundesregierung ..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) gefasst und in das parlamentarische..., ...Kabinettsbeschluss zum StromVKG sieht für Gebote einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine investitionssichere und praxistaugliche Ausgestaltung des Stromversorgungskapazitätsgesetzes ein. Der BDEW fordert die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für den zügigen Ausbau gesicherter Stromerzeugungskapazitäten, Speicher und Flexibilitäten. Der BDEW setzt sich für technologieoffene Ausschreibungen, angemessene Vergütungs- und Sicherheitsregelungen, investitionsfreundliche Teilnahmebedingungen sowie eine sachgerechte Berücksichtigung wasserstofffähiger Kraftwerke ein. Der BDEW fordert die Vermeidung unnötiger Markteintrittsbarrieren, die Stärkung der Akteursvielfalt sowie eine rechtssichere Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Unterstützung der Transformation des Energiesystems.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neuer Ka pazitäten (StromVKG) Regierungsentwurf ..., ...lung neuer Kapazitäten (StromVKG) www.bdew.de Seite ..., ...lung neuer Kapazitäten (StromVKG) www.bdew.de Seite ..., ...lung neuer Kapazitäten (StromVKG) www.bdew.de Seite ..., ...lung neuer Kapazitäten (StromVKG) Executive Summary ..., ...Bundesregierung mit dem StromVKG den Zubau gesicherter..., ...lung neuer Kapazitäten (StromVKG) die teils längeren..., ...und Pönalen nach § 44 StromVKG-E sollte daher nicht ..., ... im Rahmen des StromVKG-E sollen bereits im September..., .... So weit Anlagen im StromVKG für 15 Jahre gebunden..., ...3 Nr. 1b) aa) und bb) StromVKG E) und an dem keine ..., ...Doppelförderung durch StromVKG-E und KWKG ausgeschlos..., ...der Förderung aus dem StromVKG-E ist. Seite 11 von..., ...Gesetzesbegründung zum StromVKG klargestellt werden, ..., ... Resilienzvorgaben im StromVKG-E weiterhin kritisch ..., ...im Vergleich zum § 16 StromVKG-E einige Vorteile. Zum..., ...44) Nach §§ 41 ff. StromVKG-E müssen Bieter eine ..., ...in § 41 Abs. 2 Nr. 3 StromVKG-E erfolgen. Es ist..., ...und Pönalensystem des StromVKG-E nicht zu prohibitiv..., ...§ 48): Das in § 48 StromVKG-E angelegte Verfahren...
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Zu Regelungsvorhaben: