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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umwelt- und kreislauforientierte Änderung der EU-Altfahrzeuge-Verordnung (COM(2023) 451 final
Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlag für eine EU-Verordnung über Kreislaufanforderungen von Fahrzeugen (EU-Altfahrzeugverordnung) hat die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kreislaufwirtschaftsanforderungen von Fahrzeugen sowie EU-weit harmonisierten Vorgaben zum Ziel. Die Überarbeitung der EU Altfahrzeug-Richtlinie sollte die Notwendigkeit von praktikablen Rechtsvorschriften, die auf dem aktuellen technischen Stand basieren, berücksichtigen. (z.B. bzgl. Minimum Recycled Content Target, Extended Producer Responsibilities)
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EU-Altfahrzeugverordnung
Die EU-Altfahrzeugverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – vom kreislauffähigen Design und Rezyklateinsatz bis zur Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugen. Plastics Europe Deutschland setzt sich für ambitionierte, aber realistische regulatorische Einsatzziele für zirkuläre Rohstoffe, die möglichst breite Anerkennung geeigneter Abfallströme, darunter Pre- und Post-Consumer-Abfälle, sowie die Anerkennung mechanischer, lösemittelbasierter und chemischer Recyclingverfahren ein.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umwelt- und kreislauforientierte Änderung der EU-Altfahrzeuge-Verordnung (COM(2023) 451 final
Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Durchführung der Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen sowie Mitgestaltung der hierzu vorgesehenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Vollzugs- und Durchführungsregelungen, Anforderungen an Bewertungen von Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen, Vorgaben für Sachverständige und technische Prüfungen, Regelungen zu Fahrzeug- und Batterienachweisen, die Verfügbarkeit von Informationen im digitalen Fahrzeug-Kreislaufpass sowie die nationale Anbindung an europäische Datenaustauschsysteme.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachliche Bewertung statt Formalentscheidung
Keine rein formale oder pauschale Einstufung, ob es sich um ein Altfahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug weiterbetrieben werden kann, allein durch eine Bewertung beispielsweise durch Prüforganisationen, da dies reparaturfähige Fahrzeuge vorschnell dem Markt entziehen würde. Die erweiterte Herstellerverantwortung muss tatsächlich bei den Herstellern verbleiben. Kosten und organisatorische Pflichten dürfen nicht indirekt auf Handel und Werkstätten verlagert werden.
- Bereitgestellt von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5862
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Die Position der Bundesregierung zu dem von der Europäischen Kommission vorangetriebenen Konzept einer Kreislaufwirtschaft
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BT-Drs. 21/5862
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umwelt- und kreislauforientierte Änderung der EU-Altfahrzeuge-Verordnung (COM(2023) 451 final
Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
-
BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.009_Ausgestaltung der EU End of Life Vehicles Regulation
Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.009_Ausgestaltung der EU End of Life Vehicles Regulation
Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 31.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
24.009_Ausgestaltung der EU End of Life Vehicles Regulation
Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 31.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: