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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"247/22"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine GOT-Novellierung darf nicht alleine auf pauschale Gebührenerhöhungen zielen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen: klare Leistungsbeschreibungen, eindeutige Abgrenzungen zusammenhängender Leistungen und mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gebührenordnung. So ist etwa der einfache Gebührensatz nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine eigenständige, tragfähige und auskömmliche Vergütungseinheit – nicht bloß eine rechnerische Untergrenze für regelmäßige Faktorsteigerungen. Zuschläge sind für besondere Umstände des Einzelfalls vorgesehen, dürfen aber nicht zum faktischen Regelfall werden. Daher braucht es gesetzliche Konkretisierungen insbesondere bei § 2 GOT zur Gebührenbemessung, aber auch an anderen Stellen der GOT.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzesbegründung, BR Drs. 247/22, S. 59). Dies sei notwendig...
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