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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TierNebG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung im Tierische Nebenprodukterecht
§ 4 TierNebG sieht Ausnahmen zur grundsätzlichen Beseitigungspflicht von Tierischen Nebenprodukten vor, nämlich die Verbrennung („Kremierung“) von Heimtieren und Equiden. Dabei unterliegt die Verbrennung von Equiden jedoch einer Einzelfall-Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde. Diese Genehmigungspflicht sollte in eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige abgeändert werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Bürokratieabbau
Die BTK begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen grundsätzlich. Besonders unterstützt die BTK die geplante Änderung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes, wonach die bisherige Genehmigungspflicht für die Kremierung von Equiden durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden soll. Die BTK sieht darin einen sachgerechten Bürokratieabbau, der die praktische Umsetzung erleichtert und die zuständigen Behörden entlastet.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 25.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: