Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"HöfeO"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Betroffenes geltendes Bundesrecht angegeben

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bayerische Landwirtschaft befindet sich in einer Phase mit tiefgreifenden Herausforderungen. Pro Tag schließen in Bayern über drei landwirtschaftliche Betriebe, häufig wegen fehlender Nachfolge oder mangelnder wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Hohe steuerliche Belastungen erschweren oft die Hofübergabe, während den neuen Eigentümern häufig die Mittel fehlen, um notwendige Investitionen zu tätigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Neuregelung der Höfeordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Übergabeprozess zu erleichtern. Eine allgemeine Absenkung des steuerlichen Hofwerts kann die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherstellen und den Übergang finanziell tragbar machen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
Nach oben blättern