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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/7061"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2)
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
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BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: