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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/1085"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring und anderen gemeinnützigen Trägern fordert das DJH ein eigenständiges, strukturell tragfähiges Investitionsprogramm, welches neben der energetischen Sanierung auch Investitionen in die Digitalisierung und Barrierefreiheit von Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten ermöglichen muss. Denn diese Einrichtungen sind nicht nur zentrale Orte der Jugendarbeit in Deutschland, sondern auch unverzichtbar für den Ausbau von Ganztagsangeboten in Schulen und Ferienprogrammen, die Bereitstellung außerschulischer politischer und kultureller Bildung und vielfältiger Freizeitangebote sowie die Förderung sozialen Lernens, der Demokratiebildung und des zivilgesellschaftlichen Engagements junger Menschen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Jugendherbergswerk - DJH Hauptverband am 31.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
      2. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 314/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
      2. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder die Dringlichkeit einer flächendeckenden Sportstättensanierung anerkannt und mit der Erweiterung der Förderzwecke im Sondervermögen entsprechend gewürdigt. Im aktuellen Gesetzesentwurf zum LuKIFG findet sich die Verwendungsmöglichkeit für Investitionen in die Sportinfrastruktur lediglich in der Gesetzesbegründung. Um den Ländern mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Begründungsgrundlage für die Mittelverwendung im Sportbereich zu geben, halten wir eine Aufnahme direkt in den Gesetzestext für erforderlich und fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, dass der Sport explizit in die Förderbereiche nach § 3 LuKIFG-E aufgenommen wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 18.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
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