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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"582/26"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundesratsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gefordert wird die Streichung von Satz 4 der neuen Nummer 5.1.1 der TA Luft, da die Regelung für Anlagen zur Herstellung von Zucker zu einer unangemessenen Verschärfung der Anforderungen an kontinuierliche Emissionsmessungen führt. Dies widerspricht dem Ziel des Bürokratieabbaus und einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben des FDM-BREF. Für Zuckerfabriken sind kontinuierliche Messungen aufgrund der hohen Abgasfeuchte technologisch nicht geeignet; entsprechende Anforderungen sind im FDM-BREF nicht vorgesehen. Alternativ wird eine Klarstellung in Nummer 5.1.1 der TA Luft oder eine anlagenspezifische Ausnahmeregelung in der BTA Luft HG 7 vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass kontinuierliche Messungen bei der Trocknung von Rübenschnitzeln nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 30.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 582/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und zum Erlass von Besonderen Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten
    • Adressatenkreis:
      • 27.10.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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