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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) 2025 für das Übergangsjahr 2026
EFET Deutschland begrüßt das im nationalen Emissionshandelssystem angelegte und durch den ETS II vorgesehene Cap & Trade System mit Freihandelsphase ab 2027. Wir kritisieren jedoch die Ausgestaltung des Cap & Trade-Systems in Deutschland für das Übergangsjahr 2026, insbesondere im Hinblick auf Versteigerungstermine, Mengensteuerung, Transparenzpflichten und Preisgestaltung. Der Verband fordert Änderungen am VO-Entwurf, u.a. planbare Auktionskalender, angemessene Nachkaufregelungen, vollständige Marktinformationen sowie eine wöchentliche Versteigerung ab 2027 zur Sicherstellung fairer Marktbedingungen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Thermische Abfallbehandlung im nationalen und europäischen Emissionshandel
Einführung von sachgerechten Regelungen im nationalen und europäischen Emissionshandel zur Berücksichtigung von TAB. Die Auswirkungen der Einbeziehung von TAB (Stoffstromverschiebungen, Rechtsunsicherheiten, Gerichtsverfahren über die Weitergabe von CO2-Zertifikatskosten an die Abfallanlieferer) in den nationalen Emissionshandel in 2024 hat gezeigt, dass der nationale Emissionshandel für die thermische Abfallbehandlung ungeeignet ist. Mit der jüngsten Novelle der BEHV wird zusätzlich ein hochkomplexes Versteigerungssystem im nationalen Emissionshandel aufgebaut, dass die Anlagen weiter mit Bürokratie und steigenden Preisunsicherheiten belastet. ITAD e. V. setzt sich für eine europäische Lösung des Emissionshandels ein, die einen fairen Wettbewerb auf dem Abfallmarkt zulässt.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Korridorphase im nationalen Emissionshandel
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden seit dem Jahr 2021 fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Dieser CO2-Preis ist für die Jahre 2021 bis 2025 gesetzlich festgelegt, während er für Brennstoffemissionen des Jahres 2026 im Wege eines Versteigerungsverfahrens innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Preiskorridors zu bestimmen ist. Zur Umsetzung wird die Brennstoffemissionsverordnung (BEHV) benötigt. Wir sprechen uns mit der Stellungnahme gegen die Einführung eines vorgegebenen Preiskorridors für das Jahr 2026 aus.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 06.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): "Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikables Design für den Handel mit Brennstoffemissionszertifikaten.
Das vorgeschlagene Auktionsdesign für den Handel mit Brennstoffemissionszertifikaten ist gerade auch vor dem Hintergrund seiner begrenzten Anwendbarkeit von nur einem halben Jahr unverhältnismäßig kompliziert konzipiert. Es kommt einer Vorfestlegung des Gesetzgebers auf den Höchstpreis der möglichen Gebote in der Versteigerungsphase gleich. Die Bezeichnung Korridorphase ist insofern irreführend. Stadtwerke können durch variable Versteigerungsmengen und eine Streichung von Versteigerungsterminen, die darüber hinaus zu kurzfristig angekündigt werden, kaum noch verlässlich planen und werden einem erhöhten Preisrisiko ausgesetzt. Der VKU fordert für mehr Planbarkeit feste Versteigerungsmengen mit einer festen Anzahl an Terminen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BEHG Verordnung (verlässlichen Preispfad sicherstellen)
Umsetzung der CO2-Bepreisung im Jahr 2026 und Überführung in den europäischen Emissionshandel in 2027 durch einen verlässlichen Preispfad sicherstellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: