Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Referentenentwürfen

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Freitag, dem 13. Juni, einen Referentenentwurf zur Aufhebung der seit dem Jahr 2018 bestehenden Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt und den betroffenen Verbänden mit Frist bis Montag, den 16. Juni, zur Stellungnahme übermittelt. Mit diesem Schritt soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 17.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir lehnen wir die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ab. Dadurch bricht eine wichtige Säule bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Kommission hinsichtlich der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie weg. Dies birgt die Gefahr, dass dieses Verfahren wiedereröffnet werden könnte und die EU-Kommission Regelungen für Deutschland definiert, die umgesetzt werden müssen. Um konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist das Wissen über die Nährstoffbilanz eines Betriebs notwendig. Aus Gründen des Gewässerschutzes plädieren wir daher, die Stoffstrombilanzverordnung so anzupassen, dass die Nährstoffein- und -ausgänge eines landwirtschaftlichen Betriebs nachvollziehbar und transparent dargestellt werden können.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 18.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern