Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611030011
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
Bereitgestellt von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
03.11.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]