Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2611030002
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
MessEV-Änderungsverordnung Ladeeinrichtungen Messgröße Kabeltausch Anzeige beim Verbraucher
Zum Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (BMWE, Bearbeitungsstand 06.10.2026) soll im Verordnungstext klargestellt werden: Bei Ladeeinrichtungen ist Messgröße allein die abgegebene elektrische Energie; die Belegungsdauer nach Ladeende (Blockiergebühr) ist keine Messgröße (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 MessEV). Ein Kabeltausch soll keine erneute Eichung auslösen, auch bei national zugelassenen Ladeeinrichtungen (§ 29a MessEV-E, ggf. § 37 Abs. 2 MessEG). Die Neufassung des Direktverkaufs soll beibehalten werden. Für die Anzeige des Messergebnisses auf einem Gerät des Verbrauchers sollen die Schutzziele der Rückverfolgbarkeit und des Manipulationsnachweises in der Begründung konkretisiert werden.
Bereitgestellt von:
S.A.F.E.e.V. (R006578)
am
03.11.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]