Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610220019 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des PatG und der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG, um Patentierbarkeit einzuschränken

Der freie Zugang zu pflanzengenetischem Material ist elementar für die Züchtungsarbeit und den Zuchtfortschritt. Biologisches Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, darf daher nicht patentiert werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Patentierungen im Bereich pflanzlicher Eigenschaften und moderner Genomeditierungsverfahren muss dies schnellstmöglich rechtsverbindlich sichergestellt werden. Um die Arbeitsfähigkeit in der Pflanzenzüchtung in der Zwischenzeit aufrecht zu erhalten, sollten Lizenzplattform wie beispielsweise die ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) oder die International Licensing Platform Vegetable als Übergangslösung auch von der Politik gestärkt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (R001133) am 29.10.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.10.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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