Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610220008
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgeberische Klarstellung des Provisionsanspruchs von Immobilienverwaltern bei Neuvermietungen
Der VDIV Deutschland setzt sich für eine Klarstellung des § 2 Abs. 2 WoVermittG ein. Der Ausschluss eines Provisionsanspruchs bei der Vermittlung von Wohnraum durch dessen Verwalter soll auf Ansprüche gegenüber Wohnungssuchenden beschränkt werden. Eine Vergütung des Verwalters durch den beauftragenden Eigentümer bzw. Vermieter für eine tatsächliche Vermittlungsleistung soll weiterhin möglich sein.
Bereitgestellt von:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (R001338)
am
22.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.10.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]