Regelungsvorhaben
Gesetzgeberische Klarstellung des Provisionsanspruchs von Immobilienverwaltern bei Neuvermietungen
Angegeben von:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (R001338)
am
22.10.2026
Beschreibung:
Der VDIV Deutschland setzt sich für eine Klarstellung des § 2 Abs. 2 WoVermittG ein. Der Ausschluss eines Provisionsanspruchs bei der Vermittlung von Wohnraum durch dessen Verwalter soll auf Ansprüche gegenüber Wohnungssuchenden beschränkt werden. Eine Vergütung des Verwalters durch den beauftragenden Eigentümer bzw. Vermieter für eine tatsächliche Vermittlungsleistung soll weiterhin möglich sein.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.10.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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