Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610130029 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsberufe als besonders geschützte Vertrauensbeziehungen im Nachrichtendienstrecht definieren

Bezüglich der in der Reform des Nachrichtendienstes vorgesehenen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Vertraulichkeitsbeziehungen ist aus Sicht des DHV nicht nachvollziehbar, weshalb Gesundheitsberufe gegenüber anderen gesetzlich geschützten Vertrauensberufen einem geringeren Schutzniveau unterliegen sollen und weshalb die bereits bestehenden gesetzlichen Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten für die Gefahrenabwehr nicht ausreichen. Der DHV fordert, Gesundheitsberufe (insbes. Hebammen) und gesundheitsbezogene Vertrauensbeziehungen im Schutzsystem des Gesetzes gleichrangig zu berücksichtigen. Der DHV teilt in diesem Zusammenhang die Analyse der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 13.10.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7868 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Zuständiges Ministerium: BMI [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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