Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610070022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen

Der BVI setzt sich dafür ein, bei der steuerlichen Definition von Tauschkryptowerten nicht allein auf den unionsrechtlichen Kryptowertebegriff abzustellen, sondern auch dessen Anwendungsbereich einschließlich der vorgesehenen Ausnahmen zu berücksichtigen. Das soll der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen dienen. Dadurch würde sichergestellt, dass digital dargestellte Finanzinstrumente steuerlich ebenso behandelt werden, wie ihre nicht tokenisierten Pendants und eine kohärente Zuordnung der Erträge zu den jeweils einschlägigen Besteuerungstatbeständen gewährleistet bleibt.

Bereitgestellt von:
BVI Bundesverband Investment und Asset Management (R000965) am 06.11.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.10.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen Datum des Referentenentwurfs: 30.09.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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