Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610020001
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
PPWR EPR EU One Stop Shop
Ein aktueller Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Händler mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr keinen Bevollmächtigten benennen müssen. Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein europäischer One-Stop-Shop (OSS) verfügbar ist. Aus Sicht des VERE-Verbands greift dieser Ansatz zu kurz, da entsprechende OSS-Lösungen bereits heute am Markt verfügbar sind, beispielsweise von der take-e-way GmbH und weiteren spezialisierten Dienstleistern. Die rund 9.500 Hersteller, die den take-e-way-OSS nutzen, haben im Durchschnitt Registrierungen in lediglich zwei Ländern und für drei Abfallströme. Für diese Unternehmen besteht daher kein Bedarf, auf einen künftig geplanten europäischen OSS zu warten.
Bereitgestellt von:
Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) (R003129)
am
02.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.09.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
- E-Commerce [alle SG hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]