Regelungsvorhaben

PPWR EPR EU One Stop Shop

Angegeben von:
Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) (R003129) am 02.10.2026

Beschreibung:
Ein aktueller Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Händler mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr keinen Bevollmächtigten benennen müssen. Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein europäischer One-Stop-Shop (OSS) verfügbar ist. Aus Sicht des VERE-Verbands greift dieser Ansatz zu kurz, da entsprechende OSS-Lösungen bereits heute am Markt verfügbar sind, beispielsweise von der take-e-way GmbH und weiteren spezialisierten Dienstleistern. Die rund 9.500 Hersteller, die den take-e-way-OSS nutzen, haben im Durchschnitt Registrierungen in lediglich zwei Ländern und für drei Abfallströme. Für diese Unternehmen besteht daher kein Bedarf, auf einen künftig geplanten europäischen OSS zu warten.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610020001 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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