Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610010016
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Review der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG im Jahr 2026 und Anpassung der Regeln über temporäre sowie dauerhafte CO2-Einbindungen.
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
Bereitgestellt von:
Verein der Zuckerindustrie e.V. (R001490)
am
01.10.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Klimaschutz [alle SG hierzu]