Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300360 (PDF - 27 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende muss von kommunalen Akteuren mitgestaltet werden

Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.07.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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