Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609250027
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung im EEG zur besseren Ermöglichung von Sektorenkopplung
§ 21b Abs. 2 EEG regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Durch die vorab vorzunehmende prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen ist es nicht möglich, auf Anforderungen des Netzbetreibers zu reagieren. Um hier mehr Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen, ist die Änderung des § 21b Abs. 2 EEG notwendig. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Bereitgestellt von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
25.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Versendet am 09.09.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang)
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]