Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609210033
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung im § 5 ArbSchG festschreiben
Die BÄK fordert, dass auch Gefährdungen durch sexualisierte Belästigung und Diskriminierung zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung werden sollen. Daher schlägt die BÄK vor, das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere § 5 Absatz 3 ArbSchG, um den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung zu erweitern.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
22.09.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Menschenrechte [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle SG hierzu]