Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609180023 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme von Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken

Die Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Belastungen mit sich bringen wird, möchten wir die Bundesregierung nachdrücklich bitten, auf die Europäische Kommission dahingehend einzuwirken, die im Verordnungsvorschlag (2023/0208 COD) vorgesehene Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausnahmen durch delegierte Rechtsakte zu nutzen und eine ausdrückliche Ausnahme für Mensen und Cafeterien an/in Universitäten und Hochschulen vorzusehen.

Bereitgestellt von:
Deutsches Studierendenwerk (R003225) am 18.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.09.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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