Regelungsvorhaben
Ausnahme von Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken
Angegeben von:
Deutsches Studierendenwerk (R003225)
am
18.09.2026
Beschreibung:
Die Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Belastungen mit sich bringen wird, möchten wir die Bundesregierung nachdrücklich bitten, auf die Europäische Kommission dahingehend einzuwirken, die im Verordnungsvorschlag (2023/0208 COD) vorgesehene Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausnahmen durch delegierte Rechtsakte zu nutzen und eine ausdrückliche Ausnahme für Mensen und Cafeterien an/in Universitäten und Hochschulen vorzusehen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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