Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609110011 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
KOM-Entwurf für europäische Vergabe darf nicht zur Absenkung bewährter Schutzstandards für Planungsbüros führen

Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb

Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 11.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 03.08.2026 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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