Regelungsvorhaben
KOM-Entwurf für europäische Vergabe darf nicht zur Absenkung bewährter Schutzstandards für Planungsbüros führen
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
11.09.2026
Beschreibung:
Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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