Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608120025
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
13.08.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.08.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]