Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608120024
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abschlussprüfung nach §84 WpHG lockern
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.
Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
13.08.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.08.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]