Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607060021 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028

Die Wirtschaft steht zur E-Rechnung. Damit dieses Digitalisierungsprojekt aber nicht auf einer unsicheren Normbasis startet und die Betriebe in rechtliche und finanzielle Risiken laufen, ist eine punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1.1.2027 auf den 1.1.2028 nötig.

Bereitgestellt von:
HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. (R000862) am 06.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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