Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607060021
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028
Die Wirtschaft steht zur E-Rechnung. Damit dieses Digitalisierungsprojekt aber nicht auf einer unsicheren Normbasis startet und die Betriebe in rechtliche und finanzielle Risiken laufen, ist eine punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1.1.2027 auf den 1.1.2028 nötig.
Bereitgestellt von:
HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. (R000862)
am
06.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.07.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]