Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607020062 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Review der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG im Jahr 2026 und Anpassung der Regeln über temporäre sowie dauerhafte CO2-Einbindungen.

Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.

Bereitgestellt von:
Verein der Zuckerindustrie e.V. (R001490) am 02.07.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.06.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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