Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607010061 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (R001924) am 01.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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