Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606300280
(PDF - 32 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
30.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.05.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]