Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290086
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155)
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE: In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
30.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Automobilwirtschaft [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]