Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290086 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155)

Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE: In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien.

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 30.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 05.05.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern