Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606280006 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Neue Regelungen für den Einsatz von Honorarkräften (Selbständigen) in der Weiterbildung

Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.

Bereitgestellt von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269) am 29.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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