Regelungsvorhaben

Neue Regelungen für den Einsatz von Honorarkräften (Selbständigen) in der Weiterbildung

Angegeben von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269) am 29.06.2026

Beschreibung:
Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606280006 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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