Regelungsvorhaben
Neue Regelungen für den Einsatz von Honorarkräften (Selbständigen) in der Weiterbildung
Angegeben von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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