Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606260155 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger

Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch die Praxis der Kartellbehörden. Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht weiterverfolgt werden.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 28.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.06.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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