Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606260152
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Versorgungsunterbrechungen
Der VKU befürwortet eine Anpassung des § 102 EnWG. Sie muss die nach Inkrafttreten der §§ 41f und g EnWG am 23.12.2025 aufgetretene und in der Rechtsprechung seitdem uneinheitlich beantwortete Frage der zivilgerichtlichen Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden in und außerhalb der Grundversorgung eindeutig im Sinne der bisherigen BGH-Rechtsprechung beantworten. Sie muss damit nicht nur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, sondern zugleich auch neue Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf der Anpassung des § 102 EnWG Datum des Referentenentwurfs: 20.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]