Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606240126 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz

Die KritisV sollte Klarstellungen hinsichtlich der Betroffenheit von IT-Töchtern von Versicherungsunternehmen treffen und diese klar vom Anwendungsbereich ausnehmen, wie bereits durch das KRITIS-Dachgesetz vorgesehen.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 24.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 16.06.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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