Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606220062
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Privilegierung von Elektrolyseuren im baurechtlichen Außenbereich
- Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt - Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen. - Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Bereitgestellt von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
24.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.06.2026 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 22.06.2026 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]