Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190109
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Entlastung im Recht der finanziellen Rechnungslegung
Die Lageberichterstattung ist zu entschlacken; die Anwendung des DRS 20 „Konzernlagebericht“ auf den (Einzel-)Lagebericht ist zurückzudrängen. Die Ausweitung des Prognoseberichts auf weitere Key Performance Indicators über das gesetzliche Maß hinaus ist zu unterlassen. Aufbewahrungs-, Verjährungs- und Verfolgungsfristen im HGB und Steuerrecht sind einheitlich auf fünf Jahre zu verkürzen; Betriebsprüfungen sind innerhalb dieses Zeitraums abzuschließen. In § 257 Abs. 3 HGB ist eine Klarstellung aufzunehmen, dass der Jahresabschluss auch in elektronischer Form (§ 126a BGB) aufbewahrt werden kann. Das Maßgeblichkeitsprinzip zwischen Handels- und Steuerbilanz ist zu stärken; die Regelungen zu latenten Steuern (§ 274 HGB) sind für mittelgroße Unternehmen deutlich zu vereinfachen.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
24.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Handwerk [alle SG hierzu]