Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606170025 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren

Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss verhältnismäßig sein. Beim Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlicher Eigentümer und die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt neben einer verhältnismäßigen Verwaltungspraxis eine legislative Ausgestaltung des „berechtigten Interesses“ (EuGH 2022), die die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.

Bereitgestellt von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 17.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (6)

Nach oben blättern